Liebe Mitglieder,
nach der aktuellen Beschlussfassung gilt in Bayern die
Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV).
Sportausübung:
Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, das heißt, dass wir ohne einen zusätzlich Test nicht mehr Schießen dürfen.
Deshalb habe ich alle geplanten Veranstaltung abgesagt.
Unser Schützenheim (Gaststätte) ist aber weiterhin dienstags und freitags bis 22.00 Uhr geöffnet (2G-Regelung).
1. Schützenmeister
Franz J. Marb